Haftungsrecht für Baumhalter
Als Besitzer oder Eigentümer eines Baumes oder Pächter eines Grundstückes mit Bäumen bist DU haftbar!!!
Ob im Frühling, Sommer oder Herbst, schwere Stürme, heftige Gewitter oder sonstige Naturgewalten können uns ein ganzes Jahr über treffen. Bäume haben grundsätzlich ihre Überlebensstrategie. Durch Schwanken gleichen sie den Widerstand des Windes aus. Dennoch kann es passieren, dass selbst der offensichtlich stärkste Baum einen Sturm nicht standhält.
Wer haftet nun aber für entstandene Schäden?
Seit März 2024 gibt es eine Änderung des Haftungsrechtes bei Bäumen. Wird durch das Umstürzen eines Baumes oder durch das Herabfallen von Ästen ein Mensch getötet oder an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Halter eines Baumes (Eigentümer, Pächter eines Grundstückes) für den Schadenersatz! Alle Baumhalter haben dafür Sorge zu tragen, die Bäume auf Krankheiten, Verletzungen, Alterungserscheinungen und schlechten Standortbedingungen zu prüfen und zu sichern!
Mit professioneller Begutachtung und Baumpflege kann Schäden und Unfällen vorgebeugt werden! Sollte dennoch ein Unwetter seine Spuren hinterlassen haben, sind wir Ihr Unterstützer um die Schäden schnellstmöglich zu beseitigen! Mit unserem umfangreichen Maschinenpark haben wir für jede „BAUM-Herausforderung“ die passende Lösung!
Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf!